Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.   Mehr Informationen   Verstanden

Resümee nach der Einführung des § 87 b in der stationären Pflege

Geschrieben von:

Christa Lehmann
Heimleiterin
DRK Senioreneinrichtung Saalower Berg

 

Resümee nach der Einführung des § 87 b in der stationären Pflege

Nach gut einem Jahr nach Einführung des  § 87 b SGB XI, der die Finanzierung von zusätzlichem Betreuungspersonal regelt, können wir seitens der DRK Seniorenbetreuungseinrichtung SAALOWER BERG sagen:  Ein voller Erfolg.

Die Einführung des Anspruchs auf Finanzierung zusätzlichen Betreuungspersonals durch die Pflegekassen für Heimbewohner, die einen erheblichen Betreuungsaufwand haben, zielt darauf ab, ihnen durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegen zu bringen.

Dies betrifft hauptsächlich Bewohner die an Demenz erkrankt sind, bzw. Einschränkungen in der Alltagskompetenz haben. Es soll ein höherer Austausch mit anderen Menschen erfolgen und damit mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden, um somit die Lebensqualität zu erhöhen.

Anspruchsberechtigt sind die Menschen, die bereits im ambulanten Bereich die Regelungen des § 45 b SGB XI für sich nutzen konnten. Der medizinische Dienst der Krankenkassen begutachtet seit Einführung des Pflegeweiterentwicklungsgesetztes jeden pflegebedürftigen Menschen gleich auf Anspruchsberechtigung mit. Wer die Pflegestufe schon länger als 2 Jahre anerkannt hat und denkt, er gehört zum anspruchsberechtigten Personenkreis , sollte einen Antrag bei seiner zuständigen Pflegekasse auf zusätzliche Leistungen des § 45 b bzw. § 87 b stellen.

Was bedeutet das nun, vor Ort für die Bewohner unserer Einrichtung?

Die Pflegekasse zahlt für jeden anspruchsberechtigten Bewohner 100,00 € monatlich zusätzlich zum normalen Pflegesatz. Wir konnten dafür 2 sehr gute Mitarbeiterinnen im Beschäftigungsteam einstellen. Die beiden Mitarbeiterinnen sind speziell für die Betreuung und Aktivierung von an Demenz erkrankten Heimbewohnern ausgebildet. Die eine war es schon, die andere wurde mit Unterstützung der Agentur für Arbeit von uns ausgebildet. Konkret heißt das, dass es 55 Stunden mehr Betreuung, Aktivierung, Zuwendung und Wertschätzung für unsere ca. 40 anspruchsberechtigten Bewohner gibt. Es wird nach einem  Beschäftigungsplan in Gruppen- und in Einzelbeschäftigungen betreut, der den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird.

Dazu gehören unter anderem, Aromatherapie, basale Stimulation, Gedächtnistraining, Singen und vieles mehr. Natürlich sind es auch Spaziergänge, gerade jetzt nach dem langen Winter. Den Frühling an der frischen Luft genießen, ist doch etwas Wunderbares.

Die Mitarbeiterinnen des Beschäftigungsteams sind an allen Wochentagen bei uns im Haus, um die Bewohner mit Beschäftigungsangeboten zu erfreuen.

Auch bei Festlichkeiten, die zu organisieren sind, stehen uns beide zur Seite. Zum Beispiel beim Osterfeuer am 31.03.2010, das wieder, auch Dank der Kolleginnen des Beschäftigungsteams, ein voller Erfolg war, waren beide dabei. Sie haben Ostergedichte vorgetragen und mit den Bewohnern und Angehörigen gesungen.

Die Einführung des § 87 b  hat für unsere speziell an Demenz erkrankten Bewohner sehr viel gebracht. Sie nehmen am Leben in der Gemeinschaft teil, sind Teil der Gemeinschaft. Namentlich könnte ich Bewohner benennen, die sichtlich durch den liebevollen Umgang unserer zusätzlichen Mitarbeiter, aufgelebt sind.

Namentlich bedanken sich die  Bewohner, Mitarbeiter und die Heimleitung bei Frau Rosemarie Müller und Frau Nannette Fabarius für ihre tolle Arbeit in den letzten anderthalb Jahren.

Christa Lehmann
Heimleiterin